Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für ein Passbild zu erstatten, das für die elektronische Gesundheitskarte benötigt wird. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Das hat der 5. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden.
Der Kläger hatte von der beklagten Krankenkasse verlangt, dass diese...
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