• Staatskanzlei
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Finanzen
    • Justiz
    • Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    • Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
    • Bildung
    • Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
    • Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
    • Innen und Sport
  • ZUR HAUPTNAVIGATION
  • ZUM INHALT
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
    • Wir über uns
    • Einführung
    • Zuständigkeiten
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Rechtsantragstelle
    • Zeugenkontaktstelle
    • Geschäftsverteilung/Organisation
    • Jahresbericht
    • Stellenangebote
    • Referendare/Praktikanten
    • ehrenamtliche Richterinnen und Richter
  • Themen
    • Themen
    • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Güterichter/Mediation
    • Streitwertkatalog
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Service & Informationen
  • Geschäftsverteilung/Organisation

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ist in der dreistufigen Gliederung der Sozialgerichtsbarkeit das einzige zweitinstanzliche Sozialgericht in Rheinland-Pfalz. Es entscheidet als solches über die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der vier rheinland-pfälzischen erstinstanzlichen Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier.

Die Zuständigkeit der einzelnen Senate/Kammern und deren Besetzung bestimmt sich nach dem vom Präsidium des Gerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan.

Nähere Informationen zur Tätigkeit des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz und der Sozialgerichte finden Sie im Jahresbericht sowie auf dieser Website unter Presse und Aktuelles und Die Sozialgerichtsbarkeit stellt sich vor. Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz werden im Internet veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de und auf dieser Website unter Rechtsprechung.

Die nebenstehenden Veröffentlichungen werden von uns im PDF-Format angeboten.

Beachten Sie bitte, dass Sie zum Öffnen einer pdf-Datei ein spezielles Programm benötigen.
Eine Auswahl von entsprechenden Programmen erhalten Sie über Internet-Suchmaschinen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird durch das Präsidium des Gerichts für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt. Änderungen, die eventuell im laufenden Jahr vorgenommen wurden, erfragen Sie bitte bei der Geschäftsleitung des Gerichts.

Geschäftsverteilungsplan

  • GVP 2018 (233 kB)

Organigramm

  • Organigramm Stand 02/2018 (138 kB)
Nach oben

Über die Behörde

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Ministerium der Justiz RLP (JM)
  • Bundessozialgericht (BSG)
  • Pressemitteilungen

Infos zum Herunterladen

  • Pressemitteilungen
  • Wer macht was