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Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ist in der dreistufigen Gliederung der Sozialgerichtsbarkeit das einzige zweitinstanzliche Sozialgericht in Rheinland-Pfalz. Es entscheidet als solches über die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der vier rheinland-pfälzischen erstinstanzlichen Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier.

Die Zuständigkeit der einzelnen Senate/Kammern und deren Besetzung bestimmt sich nach dem vom Präsidium des Gerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan. Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Service-Leistung des Gerichts. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Nähere Informationen zur Tätigkeit des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz und der Sozialgerichte finden Sie im Jahresbericht sowie auf dieser Website unter Presse und Aktuelles und Die Sozialgerichtsbarkeit stellt sich vor. Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz werden im Internet veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de und auf dieser Website unter Rechtsprechung.

Die nebenstehenden Veröffentlichungen werden von uns im PDF-Format angeboten.

Beachten Sie bitte, dass Sie zum Öffnen einer pdf-Datei ein spezielles Programm benötigen.
Eine Auswahl von entsprechenden Programmen erhalten Sie über Internet-Suchmaschinen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird durch das Präsidium des Gerichts für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt. Änderungen, die eventuell im laufenden Jahr vorgenommen wurden, erfragen Sie bitte bei der Geschäftsleitung des Gerichts.

Geschäftsverteilungsplan

  • pdfGVP LSG-RLP 1/2023
  • pdfPräsidiumsbeschluss 13.03.2023

Organigramm

  • pdfOrganigramm LSG RLP Stand 2/2023

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