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Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle beim Landessozialgericht besteht darin, Berufungen und Anträge schriftlich aufzunehmen und bei der Formulierung der Begründung behilflich zu sein.

Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung. Es können insbesondere keine Angaben zu den Erfolgsaussichten gemacht werden.

Zur Erhebung einer Berufung sollten das Urteil der 1. Instanz und die betreffenden Unterlagen mitgebracht werden.

So erreichen Sie die Rechtsantragstelle:

Justizamtsrat Georg Lenz
Telefon: 06131 141-5068

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung,
in Eilfällen 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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