Auf Vorschlag von Justizminister Dr. Helmut Martin und nach Zustimmung des Richterwahlausschusses hat Ministerpräsident Gordon Schnieder den Richter am Sozialgericht Raphaël Walz zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler überreichte ihm am Montag, dem 03.08.2026, im Rahmen einer Feierstunde die Urkunde. Für das neue Amt wünschte er, auch im Namen des Ministerpräsidenten und des Justizministers, viel Erfolg.
Raphaël Walz studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und legte 2009 in Rheinland-Pfalz die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seit diesem Jahr war er als Richter bei dem Sozialgericht Mainz tätig. Von 2019 bis 2023 war er an das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz abgeordnet. Seit Oktober 2025 ist er zur Wahrnehmung von Aufgaben der Gerichtsverwaltung bereits teilweise an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet gewesen.
Richter am Landessozialgericht Walz wird zunächst übergangsweise als Beisitzer dem 1. Senat des Landessozialgerichts angehören. Dauerhaft wird er im 2. Senat des Landesozialgerichts tätig sein, der im Schwerpunkt zuständig ist für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, Streitigkeiten nach § 7a, § 28p und § 28q SGB IV, die allgemeine Unfallversicherung, Streitigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Streitigkeiten aus dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren.
