Rechtsantragstelle

 

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle beim Landessozialgericht besteht darin, Berufungen und Anträge schriftlich aufzunehmen und bei der Formulierung der Begründung behilflich zu sein.

Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung. Es können insbesondere keine Angaben zu den Erfolgsaussichten gemacht werden.

Zur Erhebung einer Berufung sollten das Urteil der 1. Instanz und die betreffenden Unterlagen mitgebracht werden.

So erreichen Sie die Rechtsantragstelle:

Justizinspektor Denis Kern
Telefon: 06131 141-5048

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr