Herzlich Willkommen beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Wichtiger Hinweis
Vom 14.10.2024 bis einschließlich 25.10.2024 wird der Haupteingang des Dienstgebäudes Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 wegen Baumaßnahmen gesperrt sein.
Der Zugang zum Dienstgebäude wird in dem oben genannten Zeitraum über das Hoftor erfolgen.
Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Anschrift:
Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz
Postfach 3030, 55022 Mainz
Telefon: 06131 / 141-0
Telefax: 06131 / 141-5000
E-Mail an die Poststelle: Poststelle.LSG.Mainz(at)sozg.jm.rlp.de
In Rechtssachen ist eine Kommunikation mit den Gerichten über diese E-Mail-Adresse nicht zulässig. Beachten Sie bitte die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden. In Rechtssachen ist eine Kommunikation mit den Gerichten über diesen Zugang nicht zulässig. Beachten Sie bitte die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.
Sprechzeiten / Öffnungszeiten
ACHTUNG:
Vom 14.10.2024 bis einschließlich 25.10.2024 wird der Haupteingang des Dienstgebäudes Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 wegen Baumaßnahmen gesperrt sein. Der Zugang zum Dienstgebäude wird in dem oben genannten Zeitraum über das Hoftor erfolgen.
Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Sprechzeiten:
Mo. - Do.: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr
Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur vormittags außer in Eilfällen oder nach Vereinbarung
Der Zugang zu den Sitzungen ist während deren gesamten Dauer über die Sprechzeiten hinaus gewährleistet.
Behörden- und Geschäftsleitung
Behördenleiter:
Dr. Stephan Gutzler, Präsident des Landessozialgerichts
Vertreter:
Matthias Willersinn, Vizepräsident des Landessozialgerichts
Geschäftsleiterin:
Katrin Pellmann, Justizamtsrätin
Aktuelles
Ansprechpartner
Behördenleiter:
Dr. Stephan Gutzler, Präsident des Landessozialgerichts
Vertreter:
Matthias Willersinn, Vizepräsident des Landessozialgerichts
Geschäftsleiterin:
Katrin Pellmann, Justizamtfrau
Telefon: 06131/141-5050
Vertreter:
Heinz Klingler, Justizrechtsrat
Telefon: 06131/141-5009
Sprechzeiten:
Mo. - Do.: 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr
Fr.: 09.00 bis 13.00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur vormittags außer in Eilfällen oder nach Vereinbarung
Der Zugang zu den Sitzungen ist während deren gesamten Dauer über die Sprechzeiten hinaus gewährleistet.
Pressestelle
Pressesprecherin:
Carina Prange, Richterin am LSG
Telefon: 06131/141-5019
E-Mail an die Pressestelle: Pressestelle-LSG-RLP
Übersendung von Entscheidungen:
Justizbeschäftigte Monika König
Telefon: 06131/141-5052
Entscheidungsanforderung per E-Mail: Bibliothek-LSG-RLP
Sicherheitskontrollen
Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Bediensteten unseres Gerichts zu gewährleisten, ist es in Form von regelmäßigen Stichproben erforderlich, im Eingangsbereich unseres Dienstgebäudes Sicherheitskontrollen durchzuführen. Besucherinnen und Besucher müssen daher gegebenenfalls mit Zeitverzögerungen beim Einlass rechnen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen gültigen Anwaltsausweis vorzeigen, sind von der Einlasskontrolle grundsätzlich ausgenommen.
Gefährliche Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind (z.B. Taschenmesser) werden durch die Mitarbeiter der Wachtmeisterei in Verwahrung genommen. Weigert sich ein Besucher, die Verwahrung der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude verwehrt. Die der Besucherin bzw. dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenden Nachteile sind von ihr bzw. ihm selbst zu vertreten.
Besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, muss darüber hinaus mit einer Anzeigenerstattung gerechnet werden. Es liegt daher im Interesse aller Besucher, keine gefährlichen Gegenstände in das Justizgebäude zu verbringen.
Insbesondere bei dem Besuch größerer Gruppen (z.B. von Schulklassen) kann es wegen der erforderlichen Kontrollen der mitgeführten Gegenstände zu Verzögerungen beim Einlass kommen. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn im Justizgebäude eintreffen und möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.
Datenschutz
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Identität des Verantwortlichen:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
E-Mail: Poststelle.LSG.Mainz(at)sozg.jm.rlp.de
Behördenleiter:
Dr. Stephan Gutzler, Präsident des Landessozialgerichts
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Kerstin Kurrat
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
E-Mail: Poststelle.LSG.Mainz(at)sozg.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite und über einen Link am Ende dieser Erklärung erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (z. B. Zivilprozessordnung (ZPO), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und Sozialgerichtsgesetz (SGG)), einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, die Datenschutzgesetze und das Sozialgesetzbuch (SGB I bis XII).
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten (insbesondere Adressdaten, Geburtsdaten, Sozialversicherungsdaten), Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungsinformationen, sowie die Daten, die ihnen von den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen übermittelt werden.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, Sachverständige, Zeugen sowie unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Landestransparenzgesetz
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Sicherheitskontrollen für Besucher
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zu Sicherheitskontrollen für Besucher des Gerichts.
Elektronischer Rechtsverkehr
Am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und den Sozialgerichten ist es möglich, Dokumente elektronisch zu übersenden.
Streitwertkatalog
Überarbeitung des von der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte am 16. Mai 2006 auf Vorschlag ...
Barrierefreier Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer(innen) über eine spezielle Rampe möglich.
Da unter Umständen weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, informieren Sie sich bitte vorher bei unserer Wachtmeisterei unter der Telefonnummer: 06131 141-5003.