| Pressemitteilung 3/2026 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz

Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte vom 11. bis 13. Mai 2026 in Mainz

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben sich vom 11. bis 13. Mai 2026 in Mainz zu ihrer alljährlich stattfindenden Konferenz getroffen. Sie kamen damit einer Einladung des Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Dr. Stephan Gutzler nach, der die Konferenz dieses Jahr ausrichtete. An der Veranstaltung nahmen auch die Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch sowie zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teil. Die Jahreskonferenz dient dem gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch und dem Gespräch über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen.

Vorausgegangen waren die vorbereitenden Jahrestagungen der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie IT-Referentinnen und IT-Referenten der jeweilige Landessozialgerichte. Die dort erzielten Ergebnisse waren Gegenstand der Beratungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte.

Themen der Konferenz waren neben allgemeinen Fragen wie Geschäftsentwicklung und Personalsituation in der Sozialgerichtsbarkeit u. a. aktuelle gesetzgeberische Vorhaben. Ausdrücklich wurde eine vorgesehene Rechtswegverlagerung von der Verwaltungs- in die Sozialgerichtsbarkeit (gemäß der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode getroffenen Vereinbarung bzgl. der Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss und Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII) durch die Konferenz begrüßt. Weitere Schwerpunkte in diesem Bereich waren u.a. wegen fast bundesweit ansteigender Fallzahlen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und eine Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Landessozialgerichte für Verfahren mit Bedeutung für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern im Bereich des Krankenversicherungsrechts.

Ein besonderes Augenmerk der Konferenz lag dieses Jahr auf Fragen der „Künstlichen Intelligenz“ (KI). Die Präsidentinnen und Präsidenten sprachen sich nachdrücklich dafür aus, die Justiz unverzüglich mit rechtssicheren und rechtskonformen KI-Anwendungen auszustatten. Um den gestiegenen Anforderungen im KI-Bereich, etwa durch ausufernde Schriftsätze einzelner Beteiligter, zukünftig besser begegnen zu können, wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um passgenaue Lösungen für die Sozialgerichtsbarkeit zu entwickeln. 

Zum Hintergrund:

Die 14 Landessozialgerichte sind die Berufungsgerichte in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts und damit in den einzelnen Bundesländern die höchsten Sozialgerichte. Die Länder Niedersachsen und Bremen sowie die Länder Berlin und Brandenburg haben jeweils ein gemeinsames Landessozialgericht. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten wird jedes Jahr von einem anderen Landessozialgericht ausgerichtet. Die nächste Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte wird im Jahr 2027 in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

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