Erste Justizhauptwachtmeisterin Jennifer Schneider in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen

Jennifer Schneider in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen
Vizepräsident des Landessozialgerichts Matthias Willersinn überreicht Jennifer Schneider die Urkunde
Vizepräsident des Landessozialgerichts Matthias Willersinn überreicht Jennifer Schneider die Urkunde

Am 24.07.2024 wurde die  Erste Justizhauptwachtmeisterin Jennifer Schneider in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichte der Vizepräsident des Landessozialgerichts Matthias Willersinn ihr die Urkunde. 

Die 1988 geborene Jennifer Schneider absolvierte nach der Schule eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und war nach ihrem Abschluss 2007 viele Jahre in ihrem Beruf tätig. 2021 wechselte sie in den Dienst des Landes Rheinland-Pfalz und war beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zunächst als Justizhelferin beschäftigt. Im Jahr 2022 wurde sie in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und zur Ersten Justizhauptwachtmeisterin ernannt. Neben ihrer Tätigkeit in der gemeinsamen Wachtmeisterei des Landessozialgerichts, des Landesarbeitsgerichts und des Sozialgerichts Mainz unterstützt Frau Schneider die Verwaltung des Landessozialgerichts in Forbildungsangelegenheiten (Referat IX), in der Hausverwaltung (Referat X) und in der Registratur (Referat XIV). Sie ist zudem Brandschutzhelferin, betriebliche Ersthelferin und stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte.

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