Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Vizepräsidenten des Sozialgerichts Speyer Burkard Firsching zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ernannt. Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Werner Follmann überreichte am Dienstag, dem 11.06.2019, im Rahmen einer Feierstunde die Urkunde. Für das neue Amt wünschte er, auch im Namen der Ministerpräsidentin und des Justizministers, viel Erfolg.
Burkard Firsching studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1986 begann er seine richterliche Tätigkeit am Sozialgericht Speyer. Er war von November 1992 bis Januar 1994 beurlaubt und als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Justitiar bei einer Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz tätig. Hieran schloss sich seine Abordnung zur Erprobung an das Landessozialgericht an. Im März 1995 wurde Burkard Firsching zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Vom 30.03.1995 bis zum 31.05.1996 unterbrach er seine Tätigkeit beim Landessozialgericht wegen seiner Mitgliedschaft im Landtag Rheinland-Pfalz. Ab dem 01.06.1996 war Burkard Firsching bis zu seiner Ernennung am 26.01.2004 zum Vizepräsidenten des Sozialgerichts Speyer - unterbrochen durch eine neunmonatige Abordnung an das Sozialgericht Speyer - wieder als Richter am Landessozialgericht tätig. Er ist langjähriger Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare im Wahlfach Sozialrecht. Im November 2009 hat er den Vorsitz der Fachvereinigung der Berufsrichter der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz übernommen. Seit Juli 2009 ist Burkard Firsching Mitglied des Stadtrats der Stadt Frankenthal.
Burkard Firsching übernimmt den Vorsitz des 2. Senats, der im Schwerpunkt über Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfall- und Rentenversicherung sowie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz entscheidet.