Pressemitteilung 2/2020 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz

Senatsvorsitzender Dr. Willi Tappert in Ruhestand verabschiedet

Am Donnerstag hat Präsident des Landessozialgerichts Dr. Follmann den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Dr. Wilhelm Tappert in den Ruhestand verabschiedet. Bei der Überreichung der Ruhestandsurkunde der Ministerpräsidentin und des Dankschreibens von Justizminister Mertin würdigte der Präsident Herrn Dr. Tappert als vorbildlichen Richterkollegen und Senatsvorsitzenden.

Dr. Tappert trat 1983 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und war zunächst Kammervorsitzender beim Sozialgericht in Koblenz. Von 1991 bis 1994 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet und wirkte dort an dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zur Bereinigung von Justiz-Unrecht in der früheren DDR mit. Im Oktober 1991 wurde er zum Richter am Landessozialgericht und im August 2009 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht befördert. Er führte einen Senat, der insbesondere für das Soziale Entschädigungsrecht und das Recht der Sozialhilfe zuständig war.

Daneben engagierte Dr. Tappert sich in der Fachvereinigung der Sozialrichterinnen und Sozialrichter in Rheinland-Pfalz und im Deutschen Richterbund. Er war regelmäßiger Autor von Beiträgen in der Deutschen Richterzeitung.

Dr. Tappert sei mit seinem vorbildlichen Amtsverständnis, seinem unermüdlichen Arbeitseinsatz, seiner Ausgeglichenheit, seiner Bescheidenheit und seinem Humor stets Vorbild für die Kolleginnen und Kollegen gewesen, sagte der Präsident bei der Verabschiedung. Darüber hinaus habe er durch sein Engagement im Richterbund und seine Veröffentlichungen wesentlich zur Stärkung des Ansehens der Sozialgerichtsbarkeit beigetragen. Dr. Follmann wünschte dem Pensionär alles Gute für die Zukunft.

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