Pressemitteilung 3/2020 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz

Neuer Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin und nach Zustimmung des Richterwahlausschusses hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Richter am Landessozialgericht Christian Riefler zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Werner Follmann überreichte ihm am Mittwoch, dem 01.04.2020, die Urkunde. Bei der Übergabe würdigte er Christian Riefler als erfahrenen und befähigten Richter, der für die Übernahme eines Senatsvorsitzes bei dem höchsten rheinland-pfälzischen Sozialgericht bestens gerüstet sei.

Christian Riefler wurde in Grünstadt an der Weinstraße geboren, studierte in Heidelberg und absolvierte seine Referendarzeit in Rheinland-Pfalz. Seine Richterlaufbahn begann er 1997 in Nordrhein-Westfalen bei dem Sozialgericht Detmold. Im Jahr 2002 wechselte er an das Sozialgericht Speyer. Seit 2010 war er mehrfach an das Ministerium der Justiz in Mainz, zwischenzeitlich auch an die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz bei der Europäischen Union in Brüssel abgeordnet. In dieser Zeit wurde er im Jahr 2011 zum Richter am Landessozialgericht befördert. Zuletzt war Christian Riefler als Richter am Landessozialgericht im Senat des Präsidenten insbesondere mit Streitigkeiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und der Krankenversicherung befasst. Daneben nahm er als Präsidialrichter Aufgaben der Justizverwaltung wahr.

Mit seiner Ernennung übernimmt er den Vorsitz des 4. Senats des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, der u. a. zuständig ist für Verfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, Schwerbehindertenrecht, soziales Entschädigungsrecht, Sozialhilferecht sowie für Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Christian Riefler tritt die Nachfolge von Dr. Wilhelm Tappert an, der zum 31.03.2020 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Der Präsident des Landessozialgerichts dankte allen Mitwirkenden, dass eine nahtlose Neubesetzung der Vorsitzendenstelle möglich war, womit der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger auch in der derzeitigen Corona-Krise bestmöglich gewährleistet werde.

 

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