Im Rahmen einer Feierstunde im Forum des Landesmuseums Mainz wurde heute in Anwesenheit von zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Politik, Wirtschaft und Verwaltung Dr. Stephan Gutzler von Justizminister Herbert Mertin feierlich in das Amt als Präsident des Landessozialgerichts eingeführt. Dieses übt er seit dem 1. April 2022 aus. Zugleich wurde der bisherige Präsident des Gerichts, Dr. Werner Follmann, in den Ruhestand verabschiedet.
Der Minister dankte zunächst Dr. Werner Follmann für seine langjährige Tätigkeit am Landessozialgericht: „Bei der Übernahme der Leitung des Landessozialgerichts im Jahr 2018 konnten Sie aufgrund Ihrer vielfältigen Verwendungen auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Ihrer Amtszeit als Präsident des Gerichts haben Sie nicht nur Ihre herausragenden juristischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt, sondern auch Führungsstärke gezeigt. Durch ihre sachliche und ruhige Art sowie Ihr freundliches und hilfsbereites Wesen haben Sie sich in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und bei den Sozialverbänden höchstes Ansehen erarbeitet. Für Ihren Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit und Zufriedenheit!“
Anschließend gratulierte Mertin Dr. Stephan Gutzler herzlich zu seinem neuen Amt: „Mit Ihren umfassenden Fachkenntnissen, Ihrer beeindruckenden Entschlossenheit sowie Ihrer treffsicheren Auffassungsgabe haben Sie sich, lieber Herr Dr. Gutzler, wie schon zuvor in den vielen Stationen Ihres beruflichen Lebens schnell große Sympathie und Anerkennung erworben. Aufgrund Ihres Einsatzes für die möglichst intensive Nutzung der Fachanwendung zur elektronischen Aktenführung sind Sie für die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise der Einführung der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit bestens gerüstet. Für Ihre Amtszeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg, eine allzeit glückliche Hand, die zuweilen nötige Geduld und vor allem Gesundheit. Ich freue mich auf eine die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!“
Information:
Dr. Stephan Gutzler wurde am 25. Juli 1973 in Freiburg im Breisgau geboren. Er trat im Juli 2001 zunächst bei dem Landgericht Bad Kreuznach in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach weiteren Stationen bei dem Amtsgericht Simmern sowie der Staatsanwaltschaft Mainz erfolgte zum September 2003 der Wechsel zum Sozialgericht Mainz, wo er im Februar 2006 auch zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 2007 bis 2009 war Dr. Stephan Gutzler sodann als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz an. Im Juli 2010 wurde er dort zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Ab Oktober 2017 war er Präsident des Sozialgerichts Trier, seit 15. Februar 2019 Präsident des Sozialgerichts Mainz. Zum 1. April 2022 wurde er zum Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ernannt.
Dr. Werner Follmann wurde am 4. Juli 1956 in Wittlich geboren. Er trat im November 1990 als Richter bei dem Sozialgericht Speyer in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Von 1991 bis 1992 folgte eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, der sich von 1993 bis 1995 eine Abordnung an das Thüringer Justizministerium in Erfurt anschloss. In dieser Zeit erfolgte auch die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bei dem Sozialgericht Speyer. Nach seiner Rückkehr aus Thüringen wurde Dr. Werner Follmann an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet und dort im Januar 1996 auch zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Von 1999 bis 2003 folgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, im März 2003 die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht. Im Februar 2009 wurde Dr. Werner Follmann zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ernannt, zum 1. Januar 2018 zu dessen Präsidenten Zum 31. März 2022 ist er in den Ruhestand getreten.
Das Landessozialgericht Rheinland Pfalz ist das Gericht zweiter Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Sein Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Land Rheinland-Pfalz. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der zu seinem Bezirk gehörenden Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Am Landessozialgericht sind rund 55 Personen beschäftigt, darunter 22 Richterinnen und Richter.