Pressemitteilung 6/2022 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Neuer Vizepräsident am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2023

Am 01.01.2023 wird der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Matthias Willersinn neuer Vizepräsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz. Der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Dr. Stephan Gutzler überreichte ihm am heutigen Dienstag die von Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnete Ernennungsurkunde und gratulierte ihm herzlich. Herr Willersinn tritt die Nachfolge von Vizepräsident des Landessozialgerichts Jürgen Riebel an, der zum 01.01.2023 in den Ruhestand tritt.

Matthias Willersinn wurde in Speyer geboren. Nach dem Abitur in Speyer studierte er in Heidelberg Rechtswissenschaften. Nachdem er im Anschluss an das Rechtsreferendariat zunächst bei der damaligen Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz in Speyer tätig war, trat er 1991 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Er war zunächst als Kammervorsitzender bei dem Sozialgericht Koblenz, sodann bei dem Sozialgericht Speyer tätig. 2001 wurde er an das Landessozialgericht abgeordnet und 2005 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Ab Januar 2005 konnte er als Präsidialrichter bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Gerichtsverwaltung sammeln. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht im Jahr 2012 sitzt er einem Senat vor, der insbesondere mit den Sachgebieten Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), gesetzliche Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht betraut ist.

„Mit Herrn Willersinn übernimmt ein äußerst qualifizierter und sehr erfahrener Richter das Amt des Vizepräsidenten. Er bringt neben seinen hervorragenden fachlichen Fähigkeiten in der Rechtsprechung auch herausragende Kompetenzen im Bereich der Gerichtsverwaltung mit. Auf die zukünftige Zusammenarbeit freue ich mich sehr“, begrüßte Präsident des Landessozialgerichts Dr. Gutzler den neuen Vizepräsidenten.

Das Landessozialgericht entscheidet als oberes Landesgericht über Rechtsmittel, die gegen Entscheidungen der rheinland-pfälzischen Sozialgerichte eingelegt werden, sowie über erstinstanzliche Klagen, die ihm gesetzlich zugewiesen sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts (gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung), Arbeitsförderungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), Asylbewerberleistungsrecht, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht und andere Rechtsgebiete des Sozialrechts zuständig. Der neue Vizepräsident des Landessozialgerichts ist weiter als Senatsvorsitzender auf dem Gebiet der Rechtsprechung tätig, daneben vertritt und unterstützt er den Präsidenten in Angelegenheiten der Justizverwaltung.

Teilen

Zurück