Pressemitteilung 9/2022 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz

Vizepräsident des Landessozialgerichts Jürgen Riebel in den Ruhestand verabschiedet

Am Montag, den 19.12.2022, hat Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler den Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Jürgen Riebel mit Ablauf des Monats Dezember 2022 in den Ruhestand verabschiedet. Die Ruhestandsurkunde der Ministerpräsidentin Malu Dreyer und das Dankschreiben von Justizminister Mertin überreichte er im Rahmen einer kleinen Feierstunde und dankte dem gebürtigen Mainzer auch persönlich für seinen langjährigen und besonderen Einsatz in der Sozialgerichtsbarkeit.

Jürgen Riebel trat im Anschluss an den juristischen Vorbereitungsdienst im Dezember 1986 als Richter auf Probe in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Zunächst war er für sechs Monate als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und anschließend als Richter in Speyer am Sozialgericht tätig. Im Dezember 1989 wurde er zum Richter am Sozialgericht und – nach einer neunmonatigen Abordnung an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – 1993 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Hier erfolgte im Juli 2003 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht und schließlich im November 2018 zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts.

Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Gutzler würdigte Jürgen Riebel als einen sehr empathischen Richter, dem es in besonderer Weise gelungen sei, menschlich wie auch fachlich eine zentrale Rolle in der Sozialgerichtsbarkeit einzunehmen. Für den bevorstehenden Ruhestand wünschte er ihm alles Gute.

Das Landessozialgericht entscheidet als oberes Landesgericht über Rechtsmittel, die gegen Entscheidungen der rheinland-pfälzischen Sozialgerichte eingelegt werden, sowie über erstinstanzliche Klagen, die ihm gesetzlich zugewiesen sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts (gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung), Arbeitsförderungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), Asylbewerberleistungsrecht, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht und andere Rechtsgebiete des Sozialrechts zuständig. Der Vizepräsident des Landessozialgerichts ist als Senatsvorsitzender auf dem Gebiet der Rechtsprechung tätig, daneben vertritt und unterstützt er den Präsidenten in Angelegenheiten der Justizverwaltung.

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