Pressemitteilung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz

Jürgen Riebel ist neuer Vizepräsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz

Der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Jürgen Riebel ist mit Wirkung vom heutigen Tage neuer Vizepräsident des Landessozialgerichts in Mainz. Er tritt die Nachfolge des seit Januar 2018 zum Präsidenten des Landessozialgerichts ernannten Dr. Werner Follmann an. Dieser überreichte ihm heute die von Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnete Ernennungsurkunde und gratulierte herzlich zum neuen Amt.

Jürgen Riebel ist gebürtiger Mainzer. Nach Abitur am Schlossgymnasium und Jurastudium in Mainz trat er 1986 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Er war zunächst als Kammervorsitzender bei dem Sozialgericht Speyer tätig. 1992 wurde er an das Landessozialgericht abgeordnet und im April 1993 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Hier war er in verschiedenen Senaten als Beisitzer tätig, bevor er im Juli 2003 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt wurde. Seither ist er Vorsitzender eines Senats, der überwiegend mit den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung betraut ist. Derzeit nimmt er zusätzlich die Vertretung des Vorsitzenden in einem weiteren Senat wahr.

„Mit Herrn Riebel übernimmt ein äußerst qualifizierter und menschlich sympathischer Richter das Amt des Vizepräsidenten. Er bringt neben seinen hervorragenden fachlichen Fähigkeiten vielfältige Erfahrungen auf nahezu allen Gebieten des Sozialrechts und der Gerichtsverwaltung mit. Ich freue mich sehr auf die zukünftige Zusammenarbeit“, begrüßte Präsident des Landessozialgerichts Dr. Follmann den neuen Vizepräsidenten.

Das Landessozialgericht entscheidet als oberes Landesgericht über Rechtsmittel, die gegen Entscheidungen der rheinland-pfälzischen Sozialgerichte eingelegt werden, sowie über erstinstanzliche Klagen, die ihm gesetzlich zugewiesen sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts (Gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung), Arbeitsförderungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), Asylbewerberleistungsrecht, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht und andere Rechtsgebiete des Sozialrechts zuständig. Der neue Vizepräsident des Landessozialgerichts ist weiter als Senatsvorsitzender auf dem Gebiet der Rechtsprechung tätig, daneben vertritt und unterstützt er den Präsidenten in Angelegenheiten der Justizverwaltung. (Foto als Anlage)

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