Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Burkard Firsching in den Ruhestand verabschiedet

Mit dem Ende des Monats November 2024 tritt der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Burkard Firsching nach mehr als 40 Dienstjahren in den Ruhestand. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler ihm am Montag, den 25. November 2024, eine von dem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer unterzeichnete Ruhestandsurkunde und das Dankschreiben von Justizminister Herbert Mertin.

Burkard Firsching studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und begann im Oktober 1986 seinen beruflichen Werdegang beim Sozialgericht Speyer. Im März 1995 wurde er zum Richter am Landessozialgericht, im Januar 2004 zum Vizepräsidenten des Sozialgerichts Speyer und im Juni 2019 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Seine richterliche Tätigkeit unterbrach Herr Firsching in den Jahren 1992 bis 1994 für eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion von Rheinland-Pfalz und aufgrund eines Landtagsmandats in den Jahren 1995/1996. Daneben engagierte er sich auch in der Kommunalpolitik als Ratsmitglied der Stadt Frankenthal sowie in der Juristenausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter im Wahlfach Sozialrecht. Außerdem war er von 2009 bis 2019 Landesvorsitzender der Fachvereinigung der Berufsrichter der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz und als solcher auch Mitglied der Bundesversammlung des Bundes Deutscher Sozialrichter.

Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Gutzler würdigte Burkhard Firsching als einen sehr empathischen Richter, der menschlich wie auch fachlich eine zentrale Rolle in der Sozialgerichtsbarkeit eingenommen hat, dankte ihm für seinen langjährigen und engagierten Einsatz und wünschte ihm für den bevorstehenden neuen Lebensabschnitt auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles Gute.

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